Alles was sonst nicht richtig woanders passt...
#3380
Hallo Leute,
hat jemand eine Ahnung, ab welcher Größenordnung oder welcher "Gefahrenordung" braucht man einen Meister der Veranstaltungstechnik.
Weiß jemand die rechtlichen Grundlagen, oder wo muß ich die nachschlagen ?

Gruß, Gerhard
#3381
Die Verpflichtung zum Bestellen eines Verantwortlichen in diesem Fall, entspringt aus dem Versammlungsstättenrecht.
Die ist eher Baurecht und damit Ländersache und nicht Bundeseinheitlich geregelt.
Viele haben die Musterversammlungsstättenverordnung zum gültigen Recht erhoben.
Dort findest Du dann ab welchen Kriterien ein Meister (auch welcher Art) bestellt sein muss.

Hier (Link) findest du weitere Informationen.
LG long run
#5892
Nun, leider ist der Link mit den Versammlungsstättenverordnungen auf der DTHG WebSite nicht mehr aktuell.
Ich habe den auch nicht neu aufgelegt finden können.
Schade, das war mal eine schöne Übersicht, nun leider weg.

LG long run